AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
regiomaris GmbH, Liebermannstraße 46, 22605 Hamburg
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung bietet der Reisende den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann auf elektronischem Weg über den Onlineshop, über das regiomaris-Servicetelefon oder über sonstige Verkaufsstellen, die im Namen der regiomaris GmbH Tickets vertreiben, erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Annahme der regiomaris GmbH zustande. Mit Vertragsabschluss übermittelt die regiomaris GmbH dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung in Form eines Tickets.
1.2 Bei einigen Ausflügen und Kurzreisen ist vor der Buchung die telefonische Reservierung obligatorisch. In diesem Fall wird in der Reisebeschreibung deutlich darauf verwiesen. Beachtet der Reisende diesen Hinweis bei der Onlinebuchung nicht und entstehen dem Reisenden hierdurch Unannehmlichkeiten, kann dies nicht der regiomaris GmbH angelastet werden.
2. Leistung
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der konkreten Reisebeschreibung sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung.
3. Zahlung
3.1 Der Reisepreis ist mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Erfolgt die Buchung über den Onlineshop der regiomaris GmbH, wird der Reisepreis mittels elektronischem Lastschriftverfahren vom Bankkonto des Ticketinhabers abgebucht. Für die Onlinebuchung benötigt der Reisende ein deutsches Konto und einen amtlichen Lichtbildausweis - Personalausweis, Reisepass oder Führerschein - den er unaufgefordert mit der Reisebestätigung (Ticket) bei den Leistungsträgern vor Nutzung der Dienstleistung vorzuweisen hat. Dies gilt insbesondere für die Fahrscheinkontrolle im Zug.
3.2 Bei Buchung am regiomaris-Servicetelefon kann der Reisende zwischen Bezahlung per Lastschrift, per Überweisung und per Nachnahme wählen; für die Zustellung des Tickets per Nachnahme wird ein Zuschlag von € 5,- berechnet. Die Bezahlung per Überweisung ist derzeit ohne Zuschlag möglich. Wünscht jedoch eine Kleingruppe für jeden Reisenden eine Reisebestätigung und erfolgt die Zahlung per Überweisung, wird für jede zusätzliche Reisebestätigung ein Zuschlag von € 5,- fällig.
3.3 Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung der Lastschrift ermächtigt der Reisende seine Bank, der regiomaris GmbH den Namen und die aktuelle Anschrift des Kontoinhabers mitzuteilen. Gebühren für Rücklastschriften, die durch den Reisenden zu verantworten sind, werden im Rahmen des Mahnverfahrens von der regiomaris GmbH eingefordert. Für jede Mahnung, beispielsweise im Falle einer Kontounterdeckung, wird dem Reisenden € 5,- zzgl. angefallener Bankgebühren berechnet.
4. Minderung
4.1 Wird eine Teilleistung (z.B. eine Wattwanderung) aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Gewitterwarnung oder zu hohem Wasserstand) nicht erbracht, so kann der Reisende am Geltungstag eine andere gleichwertige Leistung laut Hinweis in der Reisebeschreibung in Anspruch nehmen oder sich diese nicht erbrachte Teilleistung erstatten lassen. Anträge auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises für das regiomaris-Angebot sind schriftlich auf dem Postwege zu stellen und können formlos erfolgen. Die Bankverbindung und das Ticket mit den nicht eingelösten Gutscheinen sind im Original beizufügen.
4.2 Sonstige erhebliche Mängel hat der Reisende der regiomaris GmbH unverzüglich vom Urlaubsort telefonisch zu übermitteln, damit diese Maßnahmen zur Mängelbeseitigung einleiten oder ein Alternativprogramm offerieren kann. Eine nachträgliche Minderung des Reisepreises ohne vorherige Mängelanzeige ist ausgeschlossen.
4.3 Für einzelne Teilleistungen ist in der Reisebeschreibung eine Mindestbeteiligung ausgewiesen. Kommt diese Beteiligung nicht zustande, wird dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin oder eine Stornierung angeboten. Weitere hieraus resultierende Forderungen oder Schadenersatzansprüche durch den Reisenden sind ausgeschlossen. Kann die Reiseleistung oder eine Teilleistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden, kann kostenlos umgebucht werden oder es wird ein Gutschein ausgestellt.
4.4 Bahnreisende mit einem Pauschalangebot der regiomaris GmbH mit inkludierter Fahrkarte (z.B. des Schleswig-Holstein-Tarifes) können für eine Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten weder beim verantwortlichen Verkehrsunternehmen noch beim Veranstalter eine Minderung geltend machen. Zielort kann sowohl Bahnhof des Ausflugsziels als auch der Heimatbahnhof des Reisenden sein. Bei Verspätung eines Regionalzuges von mehr als 20 Minuten kann kein Fernverkehrszug genutzt werden. Die Angebote sind im Sinne des § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) erheblich ermäßigt, so dass sich gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO keine entsprechenden Ansprüche ableiten lassen.
4.5 Bei Kurzreisen mit mindestens einer Übernachtung und inkludierter Bahnanreise ist eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises bei Zugverspätungen ausgeschlossen. Muss der Reisende aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Starkwind, Sturmflut) den Aufenthalt am Reiseziel verlängern, gehen sämtliche zusätzlichen Kosten zu seinen Lasten. Die Fahrkarten auf der Rückfahrt ab Dagebüll/Schlüttsiel oder Cuxhaven behalten jedoch bei verzögerter Abreise ihre Gültigkeit, sofern der Reisende im Zug/Bus unaufgefordert einen Nachweis bzw. Beleg für diese Umstände erbringen kann.
5. Kündigung wegen Reisemängel
5.1 Für Bahnreisende gelten besondere Regelungen für die Erstattung eines regiomaris-Pauschalangebotes im Falle von erheblichen Verspätungen und Zugausfällen auf der Anreise zum Ausflugsziel.
5.2 Zeichnet sich schon bei Reisebeginn am Abgangsbahnhof eine Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten ab oder kann der Reisende das Ausflugsziel absehbar am selben Tag nicht mehr erreichen, hat der Reisende die Möglichkeit kostenlos umzubuchen. Die regiomaris GmbH ist unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Der Reisende muss durch Nachreichen einer entsprechenden Bescheinigung des Verkehrsunternehmens belegen, dass eine entsprechende Verspätung vorlag. Eine Erstattung von anteiligen Fahrgeldern ist im Falle von Fremdverschulden und höherer Gewalt ausgeschlossen.
5.3 Verkehrt eine Fähre zu einer der Nordseeinseln und Halligen witterungsbedingt am Anreisetag nicht, so kann der Reisende kostenlos auf einen anderen verfügbaren Reisetermin umbuchen. Wünscht der Reisende einen Rücktritt von der Reise, fallen Stornokosten von bis zu 80% des Reisepreises an. Zur Absicherung wird eine Reiserücktrittsversicherungempfohlen (z.B. ELVIA http://www.allianz-assistance.de/content/29/de/onlinebuchung), die diese Ausfallkosten bei höherer Gewalt übernimmt.
6. Rücktritt und Umbuchung vor Reiseantritt
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Onlinetickets können ausschließlich online über folgenden Link storniert werden. Tickets, die telefonisch erworben wurden, können bis zum Vortag des Reisedatums per Fax oder auf dem Postwege (Poststempel des Vortages) zurückgegeben werden. Dem zu stornierenden Ticket ist eine Bankverbindung beizufügen. Mit der Stornierung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Jeglicher Missbrauch wird zur Anzeige gebracht und entsprechend § 265a StGB strafrechtlich verfolgt. Tickets aus dem Vorverkauf können vor dem Geltungstag in der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden. Für Onlinebuchungen, bei denen der Kunde selbst eine telefonische reservierung bei den Leistungssträgern (bspw. Hotels) vornehmen musste, gilt: Die Reservierung ist unverzüglich telefonisch beim Leistungsträger zurückzuziehen, andernfalls gelten die Stornogebühren gemäß §6.4.
6.2 Für jede Stornierung fällt mindestens eine Gebühr in Höhe von € 25,- pro Person an.
6.3 Bei Umbuchung eines Tagesausfluges auf einen anderen Termin oder eine andere Person fällt eine Gebühr in Höhe von € 15,- pro Person an.Die Tickets sind taggebunden sowie personenbezogen und müssen neu ausgestellt werden.
6.4 Für Reisen mit mindestens einer Übernachtung gelten folgende pauschalierte Gebühren im prozentualen Verhältnis zum Reisepreis:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%, jedoch mindestens € 50,-- pro Person,
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%, jedoch mindestens € 50,-- pro Person,
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%, jedoch mindestens € 50,-- pro Person,
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisegeginn 50%, jedoch mindestens € 50,-- pro Person,
ab 6. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn 65%, jedoch mindestens € 50,-- pro Person,
ab einem Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 80% des Reisepreises.
6.5 Es bleibt dem Reisenden unbenommen, der regiomaris GmbH nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihr geforderte Pauschale. Die regiomaris GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die regiomaris GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6 Umbuchungen von Reisen mit mindestens einer Übernachtung auf einen anderen Termin werden wie eine Stornierung mit anschließernder Neubuchung behandelt. Es gelten die genannten Stornogebühren. Eine Namensänderung ist gegen eine Gebühr von € 50,-- pro Person möglich. Die Tickets sind personenbezogen und müssen neu ausgestellt werden.
6.7 Bei Zugausfall besteht keine Möglichkeit auf Erstattung des Reisepreises, kostelose Umbuchungen sind jedoch möglich. Der Rücktritt kann nur gegen Gebühr erfolgen.
6.8 Reisen, die mittels ermäßigten Gutscheinen von qypedeals.de, dailydeal.de oder groupon.de erworben wurden, sind nach Einlösen des Gutscheins von Stornierungen ausgeschlossen. Bei Umbuchungen werden die o.g. Gebühren fällig.
6.9 Für Gruppen ab 6 Personen gelten besondere Bestimmungen für den Rücktritt. Nach Ausstellung des Tickets bzw. der Reisebestätigung ist der Rücktritt für einzelne Gruppenteilnehmer nicht mehr möglich. Der Rücktritt ist lediglich für die ganze Gruppe möglich. Es gelten die unter §6.2-6.7 genannten Bestimmungen Gruppen haben die vorrausichtliche Personenzahl spätestens fünf Werktage vor dem Reisetag unaufgefordert der regiomaris GmbH zu übermitteln.
7. Besonderheiten für Inhaber von Rabattkarten und Gutscheinen der Anbieter qypedeals.de, dealticket.de, dailydeal.de oder groupon.de
7.1 Jede persönliche Rabattkarte und jeder Gutschein kann einmalig verwendet werden und wird nur bei Onlinebuchungen akzeptiert. Bei der Buchung wird nach Eingabe des persönlichen Aktionscodes der Wert des Gutscheins automatisch als Rabatt vom fälligen Betrag abgezogen. Liegt dem Reisenden kein Aktionscode vor, erhält er diesen, indem er unter Angabe des Gutscheincodes des jeweiligen o.g. Onlineportals und des gewünschten Ausfluges mit Reisedatum eine E-Mail an info@regiomaris.de sendet. Die gewünschte Personenzahl ist mit anzugeben. Pro Buchung kann nur ein Gutschein eingelöst werden und der Ausflug muss mindestens für zwei Personen gebucht werden, maximal fünf Personen sind pro Buchungsvorgang möglich.
7.2 Buchungen von Einzeltickets mit den o.g. Gutscheinen oder die mehrfache Verwendung von Gutscheincodes sind unzulässig, da ansonsten der inkludierte Tarif für die Bahnfahrt unterlaufen wird. Ein eventueller Differenzbetrag wird dem Kunden vom Konto mit einer separaten Lastschrift belastet. Im Gegenzug behält der Gutschein weiterhin seine Gültigkeit.
7.3 Gutscheine können nicht mit anderen Rabattaktionen kombiniert werden. Der Gutschein kann nicht bar ausgezahlt werden. Mit Rabattgutscheinen bereits gebuchte Ausflüge oder Kurzreisen können nicht storniert oder auf andere Personen übertragen werden. Umbuchungen auf andere Termine sind jedoch gegen Entgelt (s. § 6) möglich.
8. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden (außer Körperschäden) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Hamburg.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit Erwerb eines regiomaris-Pauschalangebotes erkennt der Reisende die AGBs als verbindlich an.
Änderungen und Zusätze der AGB bleiben bis zum Vertragsabschluss vorbehalten.
Stand 28.12.2012