AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
regiomaris GmbH, Liebermannstraße 46, 22605 Hamburg


1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung bietet der Reisende den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann auf elektronischem Weg über den Onlineshop der regiomaris GmbH (im ff regiomaris genannt), über das regiomaris-Servicetelefon (zzgl. Gebühr gemäß § 3.2) oder über sonstige Verkaufsstellen, die im Namen von regiomaris Tickets vertreiben, erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Annahme von regiomaris zustande. Mit Vertragsabschluss übermittelt regiomaris  dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung (Ticket) in Form eines Tickets und akzeptiert gleichzeitig diese AGB.
1.2 Bei einigen Ausflügen und Kurzreisen ist vor der Buchung die telefonische Reservierung bei einigen Leistungsträgern obligatorisch. In diesem Fall wird in der Reisebeschreibung deutlich darauf verwiesen. Beachtet der Reisende diesen Hinweis bei der Onlinebuchung nicht und entstehen dem Reisenden hierdurch Unannehmlichkeiten, kann dies nicht regiomaris angelastet werden.
1.3 Bei den meisten Angeboten umfasst die Reisebeschreibung auch Fahrplanvorschläge. Diese sind ohne Gewähr und stellen einen Service seitens regiomaris zu einem gelungenen Reiseablauf dar, Änderungen oder Verspätungen sind möglich. Der Reisende ist daher durch die Reisebeschreibung angehalten, sich vor Antritt der Reise über die aktuellen Fahrzeiten zu informieren. Beachtet der Reisende diesen Hinweis nicht und entstehen dem Reisenden hierdurch Unannehmlichkeiten, kann dies nicht regiomaris angelastet werden.
 
2. Leistung
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der konkreten Reisebeschreibung sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung (Ticket).

3. Zahlung
3.1 Der Reisepreis ist grundsätzlich mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Bei Reisepreisen ab € 500 p.P. erfolgt die Buchung i.d.R. telefonisch und es kann eine Anzahlung von 20% des Reisepreises vereinbart werden. Spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise ist der gesamte Reisepreis fällig. Erfolgt die Buchung über den Onlineshop von regiomaris, wird der volle Reisepreis mittels elektronischem Lastschriftverfahren am Folgetag vom Bankkonto des Reisenden abgebucht. Für die Buchung benötigt der Reisende auch einen amtlichen Lichtbildausweis -  Personalausweis, Reisepass oder Führerschein - den er unaufgefordert mit der Reisebestätigung bei den Leistungsträgern vor Nutzung der Dienstleistung vorzuweisen hat. Dies gilt insbesondere für die Fahrscheinkontrolle im Zug.
3.2 Bei Buchung am regiomaris-Servicetelefon kann der Reisende zwischen Bezahlung per Lastschrift und per Überweisung wählen. Desweiteren werden bei telefonischen Buchungen folgende Gebühren fällig:
Bei Tagesausflügen wird generell eine Buchungsgebühr von € 9,- fällig, bei Reisen mit Übernachtungen von € 15,-. Dieser Betrag beinhaltet auch den Versand der Reiseunterlagen per Mail. Erfolgt der Versand der Unterlagen per Post, erhöht sich der Betrag um € 3,-, zahlt der Reisende per Überweisung um weitere € 2,-.
Für die Ausstellung einer zusätzlich gewünschten Rechnung nach der telefonischen Buchung wird eine Gebühr von € 5,- fällig, wobei für Tagesausflüge üblicherweise keine Rechnungen ausgestellt werden.
3.3 Wünscht eine Kleingruppe für jeden Reisenden eine separate Reisebestätigung, wird für jede zusätzliche Reisebestätigung ein Zuschlag von € 5,- fällig.
3.4 Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung der Lastschrift ermächtigt der Reisende seine Bank, regiomaris den Namen und die aktuelle Anschrift des Kontoinhabers mitzuteilen. Gebühren für Rücklastschriften, die durch den Reisenden zu verantworten sind, werden im Rahmen des Mahnverfahrens von regiomaris eingefordert. Für jede Mahnung, beispielsweise im Falle einer Kontounterdeckung, wird dem Reisenden € 5,- zzgl. angefallener Bankgebühren berechnet.

 
4. Minderung
4.1 Wird eine Teilleistung (z.B. eine Wattwanderung) aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Gewitterwarnung oder zu hohem Wasserstand) nicht erbracht, so kann der Reisende am Geltungstag eine andere gleichwertige Leistung laut Hinweis in der Reisebeschreibung oder Rücksprache mit dem Veranstalter in Anspruch nehmen oder sich diese nicht erbrachte Teilleistung erstatten lassen. Anträge auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises für das regiomaris-Angebot sind schriftlich auf dem Postwege oder per E-Mail zu stellen und können formlos erfolgen. Die Bankverbindung und das Ticket mit den nicht eingelösten Gutscheinen sind beizufügen.
4.2 Kann bei Kurzreisen mit mindestens einer Übernachtung eine Teilleistung, die weder die An- und Abreise noch die Übernachtung beeinflusst (z.B. Besuch des Wellnessbereichs, Abendessen, Museumseintritt etc.), z.B. aufgrund höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus, nicht erbracht werden, besteht kein Anspruch, von der Reise zurückzutreten. Der Reisende kann den Wert für die nicht erbrachte Teilleistung wie unter 4.1 beschrieben erstatten lassen.
4.3 Sonstige erhebliche Mängel hat der Reisende dem Veranstalter unverzüglich vom Urlaubsort telefonisch zu übermitteln, damit dieser Maßnahmen zur Mängelbeseitigung einleiten oder ein Alternativprogramm offerieren kann. Außerhalb der Büro-Öffnungszeiten von regiomaris hat diese Übermittlung an die auf dem regiomaris-Ticket angegebene Rufnummer zu erfolgen. Eine nachträgliche Minderung des Reisepreises ohne vorherige Mängelanzeige ist ausgeschlossen.
4.4 Für einzelne Teilleistungen ist in der Reisebeschreibung eine Mindestbeteiligung ausgewiesen. Kommt diese Beteiligung nicht zustande, wird dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin oder eine gebührenfreie Stornierung angeboten. Weitere hieraus resultierende Forderungen oder Schadenersatzansprüche durch den Reisenden sind ausgeschlossen. Kann die Reiseleistung oder eine Teilleistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden, kann kostenlos umgebucht werden oder es wird ein Gutschein ausgestellt.
4.5 Bahnreisende mit einem Pauschalangebot von regiomaris mit inkludierter Fahrkarte (z.B. des Schleswig-Holstein-Tarifes) können für eine Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten weder beim verantwortlichen Verkehrsunternehmen noch beim Veranstalter eine Minderung geltend machen. Zielort kann sowohl Bahnhof des Ausflugsziels als auch der Heimatbahnhof des Reisenden sein. Bei Verspätung eines Regionalzuges von mehr als 20 Minuten kann kein Fernverkehrszug genutzt werden. Die Angebote sind im Sinne des § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) erheblich ermäßigt, so dass sich gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO keine entsprechenden Ansprüche ableiten lassen. Ausnahme: Bei Reisen mit Fahrkarten, welche die An- und Abreise im DB-Fernverkehr (Spar- oder Flexpreis Touristik), z.B. bei Angeboten ab Berlin, NRW oder Süddeutschland, beinhalten, sind Ansprüche aufgrund von Verspätungen, Zugausfällen oder anderer Leistungsmängel gegenüber der DB unmittelbar ausgeschlossen. Bei einer Verspätung am auf der DB-Fahrkarte angegeben Zielbahnhof von mindestens 60 Minuten wird allerdings auf Kulanzbasis eine pauschale Erstattung über das Servicecenter Fahrgastrechte vorgenommen (z.B. € 8,- beim üblicherweise gebuchten Sparpreis Touristik). Darüberhinaus haben Fahrgäste mit einer zuggebundenen DB-Fahrkarte (Sparpreis Touristik) bei einer vernünftigerweise zu erwartenden Verspätung am auf der DB-Fahrkarte angegebenen Zielort von mindestens 20 Minuten gemäß DB-Beförderungsbedingungen (Punkt 9.1.1) das Recht, mit einem anderen - auch höherwertigen - Zug auf einem ggf. abweichenden Reiseweg das auf der DB-Fahrkarte angegebene Reiseziel zu erreichen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet. Sollte wegen einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls das auf der DB-Fahrkarte aufgedruckte Ziel nicht mehr erreichbar sein, gelten für die Fahrgäste mit DB-Fahrkarte (Sparpreis Touristik) die Punkte 9.1.5 und 9.1.6 der DB-Beförderungsbedingungen, die das Erreichen des Ziels ggf. mit anderen Verkehrsmitteln oder einer Zwischenübernachtung regeln.
4.6 Bei Kurzreisen mit mindestens einer Übernachtung und inkludierter Bahnanreise ist eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises bei Zugverspätungen ausgeschlossen. Muss der Reisende aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Starkwind, Sturmflut) den Aufenthalt am Reiseziel verlängern, bringt regiomaris den Reisenden in seinem Partnerhotel unter bis eine Abreise möglich ist. Nach der Reise stellt regiomaris dem Reisenden die Hälfte der zusätzlich entstanden Kosten für Übernachtungen mit Frühstück gemäß den regulären Preisen des Hotels in Rechnung. Für den zusätzlichen Verpflegungsaufwand (z.B. Abendessen) kommt der Reisende selbst auf. Kann regiomaris eine alternative Abreise organisieren und dem Reisenden ohne Mehrkosten anbieten (z.B. mit einem anderen Schiff oder über einen anderen Hafen) und der Reisende verlängert seinen Aufenthalt dennoch, hat der Reisende die Kosten für den verlängerten Aufenthalt selbst zu tragen. Die Fahrkarten auf der Rückfahrt ab Dagebüll/Schlüttsiel, Büsum oder Cuxhaven behalten bei verzögerter Abreise ihre Gültigkeit, sofern der Reisende im Zug/Bus unaufgefordert einen Nachweis bzw. Beleg für die Umstände der höheren Gewalt (z.B. Bescheinigung der Reederei) erbringen kann.
 
5. Kündigung wegen Reisemängel
5.1 Für Bahnreisende gelten besondere Regelungen für die Erstattung eines regiomaris-Pauschalangebotes im Falle von erheblichen Verspätungen und Zugausfällen auf der Anreise zum Ausflugsziel.
5.2 Zeichnet sich bei Tagesausflügen schon bei Reisebeginn am Abgangsbahnhof eine Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten ab oder kann der Reisende das Ausflugsziel absehbar am selben Tag nicht mehr erreichen, hat der Reisende die Möglichkeit kostenlos umzubuchen. regiomaris ist unverzüglich von unterwegs telefonisch zu benachrichtigen. Der Reisende muss durch Nachreichen einer entsprechenden Bescheinigung des Verkehrsunternehmens belegen, dass eine entsprechende Verspätung vorlag. Wird regiomaris nicht umgehend benachrichtigt, werden im Nachhinein keine Kosten, z.B. für eine notwendige Taxifahrt auf der letzten Teilstrecke zum Ziel, erstattet. regiomaris entscheidet ob eine alternative Verbindung oder ein Taxitransfer in Betracht kommt. Ist dies wirtschaftlich nicht vertretbar, kann der Reisende kostenfrei auf einen anderen Termin umbuchen oder sich den Reisepreis erstatten lassen. Eine Erstattung von anteiligen Fahrgeldern ist im Falle von Fremdverschulden und höherer Gewalt ausgeschlossen. Bei Kurzreisen mit mindestens einer Übernachtung stellt eine Verspätung von 60 Minuten ab Abgangsbahnhof keinen Grund für eine Umbuchung dar, solange das Reiseziel am selben Tag (bzw. bei Nachtzuganreise am Folgetag) erreicht werden kann.  
5.3 Verkehrt eine Fähre  zu einer der Nordseeinseln und Halligen witterungsbedingt am Anreisetag nicht, so kann der Reisende kostenlos auf einen anderen verfügbaren Reisetermin umbuchen. Wünscht der Reisende einen Rücktritt von der Reise, fallen Stornokosten von bis zu 80% des Reisepreises an. Zur Absicherung wird eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen (z.B. ELVIA, http://www.allianz-assistance.de/content/29/de/onlinebuchung), die diese Ausfallkosten bei höherer Gewalt übernimmt. Fallen Kurztrips auf die Insel Helgoland witterungsbedingt aus, ist einmalig eine Umbuchung auf einen neuen Reisezeitraum innerhalb der folgenden 14 Tage möglich.
5.4 Wesentliche Leistung ist das Erreichen des Ausflugs- oder Kurzreise-Ziels. Verkehrt ein Verkehrsmittel am Reisetag nicht und kann regiomaris für den Reisenden eine alternative Reisemöglichkeit organisieren (z.B. anstelle einer Katamaran-Fahrt die An- und/oder Abreise per Bahn, Bus und ggf. Seebäderschiff oder anstelle einer Wattwagenfahrt eine Schifffahrt), ist das Reiseziel also zu erreichen, hat der Reisende keinen Anspruch auf Umbuchung oder Rücktritt von der Reise. Etwaige Preisunterschiede kann regiomaris dem Reisenden zurückerstatten, ggf. anteilig.  
 
6. Rücktritt und Umbuchung des Reisenden vor Reiseantritt
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tickets können bis zum Vortag des Reisedatums per E-Mail (Ticket eingescannt im Anhang) oder auf dem Postwege  (Poststempel des Vortages) zurückgegeben werden. Dem zu stornierenden Ticket ist eine Bankverbindung beizufügen. Mit der Stornierung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Jeglicher Missbrauch wird zur Anzeige gebracht und entsprechend § 265a StGB strafrechtlich verfolgt. Tickets aus dem Vorverkauf können vor dem Geltungstag in der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden. Für Onlinebuchungen, bei denen der Kunde selbst eine telefonische Reservierung bei den Leistungsträgern (z.B. beim Wattführer oder Fahrradverleih) vornehmen musste, gilt: Die Reservierung ist unverzüglich telefonisch beim Leistungsträger zurückzuziehen.
6.2 Für jede Stornierung fällt mindestens eine Gebühr in Höhe von € 50,- pro Person an.
6.3 Bei Umbuchung eines Tagesausfluges auf einen anderen Termin oder eine andere Person fällt eine Gebühr in Höhe von € 25,- pro Person an. Die Tickets sind taggebunden sowie personenbezogen und müssen neu ausgestellt werden.
6.4 Für alle Tagesausflüge und Reisen mit mindestens einer Übernachtung gelten folgende Regelungen bei Stornierungen:
Nach jeder Stornierung erstellt regiomaris dem Reisenden eine individuelle Stornorechnung, welche die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffert und  belegt.
Inkludierte Fahrkarten im Schleswig-Holstein-Tarif sowie i.d.R. die Fahrkarten für den DB-Fernverkehr sowie für weitere Verkehrsunternehmen wie z.B. den Alpen-Sylt Nachtexpress können nicht zurückgegeben werden und verfallen grundsätzlich.
Für die Ausstellung einer individuellen Stornorechnung wird eine Gebühr von € 20,- fällig, sofern die Marge von regiomaris diesen Kostensatz unterschreitet.   
6.5 Umbuchungen von Reisen oder Umwandlung in einen Gutschein mit mindestens einer Übernachtung auf einen anderen Termin werden wie eine Stornierung mit anschließender Neubuchung behandelt. Fallen weiteren Kosten für die Umbuchung an (z.B. vonseiten der Hotel- oder Reederei-Partner oder für die Fahrkarten), sind diese vom Reisenden zu tragen und werden individuell von regiomaris in Rechnung gestellt. Aufgrund des aktuellen Coronavirus oder bei höherer Gewalt gelten Sonderbedingungen für eine Umbuchung: Sollte es für den Kunden aufgrund von höherer Gewalt oder Untersagung von touristischen Reisen (z.B. durch „Lockdown“) nicht möglich sein, die Reise in dem gebuchten Zeitraum anzutreten, hat der Kunde die Möglichkeit die Reise auf einen anderen Zeitraum umzubuchen oder in einen Gutschein umzuwandeln. Bei dieser Umbuchung bzw. Umwandlung erhebt regiomaris keine Gebühren. Ggf. weitere unvermeidbar anfallende Kosten (z.B. für Stornierungen bei Hotel- oder Reederei-Partnern oder für die Fahrkarten) sind vom Kunden zu tragen.
Beinhaltet die stornierte oder umgebuchte Reise eine im Rahmen von Aktionen gewährte Zusatzleistung (wie z.B. eine Gratis-Übernachtung oder ein zusätzliches Abendessen), besteht kein Anspruch, diese Leistung auch bei der Einlösung des Gutscheins oder im Umbuchungszeitraum zu erhalten.
6.6  Reisen, die mittels ermäßigten Gutscheinen z.B. im Rahmen von Reiseauktionen oder über groupon.de erworben wurden, sind nach Einlösen des Gutscheins von Stornierungen ausgeschlossen. Bei Umbuchungen werden die o.g. Gebühren fällig.
6.7 Für Gruppen ab 6 Personen gelten besondere Bestimmungen für den Rücktritt. Nach Ausstellung des Tickets bzw. der Reisebestätigung ist der Rücktritt für einzelne Gruppenteilnehmer nicht mehr möglich. Der Rücktritt ist lediglich für die ganze Gruppe möglich. Es gelten die unter §6.2-6.6 genannten Bestimmungen. Gruppen haben die voraussichtliche Personenzahl spätestens fünf Werktage vor dem Reisetag unaufgefordert der regiomaris GmbH zu übermitteln.
6.8 Wird das Herkunftsgebiet des Reisenden zu einem Corona-Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet erklärt und betrifft dies den Reisezeitraum, kann der Reisende zu den o.g. Gebühren umbuchen oder einen Gutschein erhalten. Außerdem ist es in diesem Fall möglich die Reise auf eine andere Person zu überschreiben.
Entstehen z.B. vonseiten der Hotel- oder Reederei-Partner oder für die Fahrkarten durch Stornierung, Umbuchung oder für die Namensänderung von mitreisenden Personen weitere Gebühren, sind diese vom Reisenden zu tragen.
Für das Verreisen mit regiomaris gelten die jeweils aktuellen rechtlichen Grundlagen und behördlichen Anordnungen des Landes und des Bundes, welche z.B. auf der offiziellen Website der Bundesregierung sowie auf der offiziellen Website der einzelnen Länder zu finden sind. Hierbei sind insbesondere die Regelungen für die Heimat- und Zielregion der Reisenden zu beachten.

 
7. Mindestteilnehmerzahl
7.1 Bei ausgeschriebenen begleiteten Ausflügen und Kurzreisen besteht eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht bis einschließlich 3 Werktage vor der Reise erreicht, behält sich der Veranstalter vor, vom Reisevertrag zurückzutreten. Im Falle von Kurzreisen bemüht sich der Veranstalter, die Reisenden bis zu 7 Tage vor dem ersten Reisetag über eine bis dahin nicht erreichte Mindestteilnehmerzahl zu unterrichten und auf eine etwaige Absage vorzubereiten. Die Reiserücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt. Wird die Reise auf Grund von einer nicht zustande gekommenen Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen i.d.R. unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen zurück.
7.2 Falls der Reiseveranstalter auf Grund von einer nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktritt, kann der Reiseteilnehmer die Teilnahme an einer anderen Reise aus dem Angebot des Reiseveranstalters verlangen, sofern der Reiseveranstalter in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus seinem Angebot anzubieten.
 

8. Besonderheiten für Inhaber von Rabattkarten, regiomaris-Gutscheinen und Gutscheinen externer Anbieter z.B. von groupon.de oder von Reiseauktionen
8.1 Jede persönliche Rabattkarte und jeder Gutschein kann einmalig verwendet werden und wird nur bei Onlinebuchungen akzeptiert. Bei der Buchung wird nach Eingabe des persönlichen Aktionscodes der Wert des Gutscheins automatisch als Rabatt vom fälligen Betrag abgezogen. Liegt dem Reisenden kein Aktionscode vor, erhält er diesen, indem er unter Angabe des Gutscheincodes des jeweiligen Onlineportals und des gewünschten Ausfluges mit Reisedatum eine E-Mail an info@regiomaris.de sendet. Die gewünschte Personenzahl ist mit anzugeben. Pro Buchung kann nur ein Gutschein eingelöst werden und der Ausflug muss mindestens für zwei Personen gebucht werden, maximal fünf Personen sind pro Buchungsvorgang möglich.
8.2 Leservorteile bzw. Rabatte oder Zugaben für Inhaber von Treue- oder Rabattkarten anderer Anbieter (z.B. vom Hamburger Abendblatt) werden nur für maximal zwei Personen pro Treue- oder Rabattkarte bzw. Buchungsvorgang gewährt.
8.3 Direkt bei regiomaris erworbene oder im Rahmen von Gewinnspielen (auf Messen o.ä.) erhaltene Gutscheine können auch telefonisch (gegen Gebühr, s. § 3.2) eingelöst werden. Enthalten der Gutschein und die Gewinnbedingungen keine entsprechenden Hinweise, kann er auch für Ausflüge von Einzelpersonen eingelöst werden. Nur für direkt bei regiomaris käuflich erworbene Gutscheine ist es möglich, mehrere für die gleiche Buchung einzusetzen. Eine Kombination von Messegutscheinen und/oder Gutscheinen der genannten Anbieter ist nicht gestattet, es kann nur ein Gutschein pro Buchung eingesetzt werden.  
8.4 Gutscheine können nicht mit anderen Rabattaktionen kombiniert werden. Der Gutschein kann nicht bar ausgezahlt werden. Mit Rabattgutscheinen oder durch Ersteigerung eines Gewinns gebuchte Ausflüge oder Kurzreisen können nicht storniert oder auf andere Personen übertragen werden. Umbuchungen auf andere Termine sind jedoch gegen Entgelt (s. § 6) möglich.
8.5 Gutscheine sind in der Regel nicht an einen Ausflug oder Kurztrip gebunden, es sei denn, es wurde von regiomaris im Vorfeld festgelegt.

9. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden (außer Körperschäden) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 
10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Hamburg.
 
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit Erwerb eines regiomaris-Pauschalangebotes erkennt der Reisende die AGBs als verbindlich an.
Änderungen und Zusätze der AGB bleiben bis zum Vertragsabschluss vorbehalten.

Stand 01.07.2022